Die Gemeinde Senden hat für unsere Schule einen „Schulwegplan“ entwickelt. Folgend können Sie die wichtigsten Passagen hier nachlesen und den Schulwegplan hier einsehen.
Liebe Eltern,
mit der Einschulung beginnt ein neuer, wichtiger Entwicklungsabschnitt
für Ihr Kind. Es muss aber nicht nur lernen, sich in der Welt der Zahlen und Buchstaben zurecht zu fi nden, sondern auch den Weg zur Schule und nach Hause selbstständig und sicher zurückzulegen.
Während sich die Schule in erster Linie um das Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen kümmert, liegt die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind künftig seinen Schulweg selbstständig und sicher zurücklegt, weitestgehend bei Ihnen.
Um Sie bei dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat die Gemeinde Senden zusammen mit der Schulleitung, der Polizei, mit Schulkindern und Eltern sowie dem „Netzwerk Verkehrssicheres NRW“ einen Schulwegplan für Sie erarbeitet. Dieser Schulwegplan soll Ihnen eine Hilfestellung sein, den sichersten Schulweg für Ihr Kind zu fi nden und
diesen mit ihm einzuüben.
Aber auch der beste Schulwegplan bietet keine absolute Sicherheit. Sie müssen daher berücksichtigen, dass auch auf den empfohlenen Schulwegen schwierige oder gefährliche Verkehrssituationen für die Kinder nicht vollständig vermieden werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine Gefährdung der Kinder durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer.
Hier können Sie als Eltern und Verkehrsteilnehmer immer mit gutem Beispiel voran gehen. Betrachten Sie auch einmal Ihr eigenes Verkehrsverhalten selbstkritisch und stellen sich folgende Fragen:
- Halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen?
- Parke ich mein Auto stets auf der Fahrbahn oder versperre ich Kindern den sicheren Weg zuweilen durch das Parken (teilweise) auf dem Gehweg?
- Wenn ich mein Kind mit dem Auto zur Schule bringe, fahre ich dann auch immer möglichst nah an die Schule heran, selbst wenn dort bereits ein erheblicher Hol- und Bringverkehr herrscht?
- Wäre es für mein Kind nicht auch zumutbar, die letzten Meter zu Fuß zu gehen, wenn ich es bereits ein oder zwei Straßen vor dem unmittelbaren Schulbereich aussteigen lasse? Hierdurch könnte der Verkehr in den Hol- und Bringphasen im unmittelbaren Schulumfeld deutlich reduziert und ein erheblicher Sicherheitsgewinn für alle Kinder, insbesondere aber für die, die nicht abgeholt oder gebracht werden, erzielt werden.
Wenn Sie diese Fragen für sich selbst im Sinne eines sicheren Straßenverkehrs positiv beantworten können, tragen Sie maßgeblich zur Verkehrssicherheit aller Kinder im Straßenverkehr bei und sind so nicht nur Vorbild für Ihr Kind sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Ich wünsche Ihnen, vor allem aber Ihrem Kind, einen guten Schulstart und stets einen sicheren Schulweg!
Ihr
Sebastian Täger, Bürgermeister
Liebe Eltern, bitte denken Sie daran:
- Suchen Sie nicht ausschließlich den kürzesten Weg zur Schule; schon kleine Umwege bringen oftmals einen hohen Sicherheitsgewinn.
- Üben Sie den Schulweg mit den Kindern deshalb schon möglichst lange vor dem ersten Schultag, am besten zu den üblichen Schulzeiten.
- Begleiten Sie Ihr Kind bitte auch nach den ersten Schultagen eine gewisse Zeit und überprüfen Sie auch später ab und zu dessen Verhalten. Achten Sie bitte auch auf Gefahrenpunkte, die kurzfristig oder neu auf dem Schulweg entstehen können, wie beispielsweise die Einrichtung von Baustellen.
- Schicken Sie Ihre Kinder rechtzeitig zur Schule,damit diese den Schulweg nicht unter Zeitdruck zurücklegen müssen.
Bitte erläutern Sie Ihrem Kind Folgendes:
- Im öffentlichen Verkehrsraum darf nicht gespielt werden, auch nicht auf Gehwegen
- Erklären Sie Ihren Kindern die Bedeutung von Ampelfarben und auch die der Signalbilder für Fußgänger.
- Lassen Sie Ihre Kinder Straßen nur an Ampeln oder Fußgängerüberwegen überqueren.
- Halten Sie – auch mit Ihren Kindern – auf dem Gehweg einen sicheren Abstand zum Fahrbahnrand. Fehlt der Gehweg, gehen Sie mit Ihren Kindern immer dem fließenden Verkehr entgegen.
- Gehwege dürfen eigentlich nur von Fußgängern benutzt werden.
Ausnahmen:
- Kinder bis 8 Jahre müssen,
- bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.
- Roller gehören sogar unabhängig vom Alter auf den Gehweg.
- Nur Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt.